Übertritt – probefreie Wochen
Beratung und Information an der Grundschule Garching Ost zur konkreten Umsetzung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMBek vom 22. Juli 2009)
- Erster Informationsabend für die 3. Klassen
Thema: Möglichkeiten des bayerischen Schulsystems - Zweiter Informationsabend für die 4. Klassen
Thema: Übertrittsregelungen nach der 4. und 5. Jgst. - In der 4. Jahrgangsstufe gilt:
- Einführung einer Richtzahl von Leistungsnachweisen
- Ausweisung von 4 probefreien Wochen
- Ansage der Termine von Leistungsnachweisen
- Stärkere Ausweisung von Lernphasen
- Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand im Januar anstelle des Zwischenzeugnisses
- Ausstellung eines Übertrittszeugnisses für alle Viertklassschüler Anfang Mai
- Schullaufbahnempfehlung:
Gymnasium bis Notendurchschnitt 2,33 (D, M, HSU)
Realschule bis Notendurchschnitt 2,66 (D, M, HSU)
- Probeunterricht an Realschule und Gymnasium (in den Fächern D und M)
(Anmeldung erfolgt durch die Eltern) - Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Noten 3 und 4 / beziehungsweise 4 und 3 erreicht werden.
Bis zu den Noten 4/4 in Deutsch und Mathematik ist der Elternwille gegeben. - (Anmeldung für weiterführende Schule (außer für Mittelschule): erfolgt durch Erziehungsberechtigte)