Übertritt – probefreie Wochen

 

Beratung und Information an der Grundschule Garching Ost zur konkreten Umsetzung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMBek vom 22. Juli 2009)

  • Erster Informationsabend für die 3. Klassen
    Thema: Möglichkeiten des bayerischen Schulsystems
  • Zweiter Informationsabend für die 4. Klassen
    Thema: Übertrittsregelungen nach der 4. und 5. Jgst.
  • In der 4. Jahrgangsstufe gilt:
    • Einführung einer Richtzahl von Leistungsnachweisen
    • Ausweisung von 4 probefreien Wochen
    • Ansage der Termine von Leistungsnachweisen
    • Stärkere Ausweisung von Lernphasen
    • Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand im Januar anstelle des Zwischenzeugnisses
    • Ausstellung eines Übertrittszeugnisses für alle Viertklassschüler Anfang Mai
    • Schullaufbahnempfehlung:
      Gymnasium bis Notendurchschnitt 2,33 (D, M, HSU)
      Realschule bis Notendurchschnitt 2,66 (D, M, HSU)
  • Probeunterricht an Realschule und Gymnasium (in den Fächern D und M)
    (Anmeldung erfolgt durch die Eltern)
  • Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Noten 3 und 4 / beziehungsweise 4 und 3 erreicht werden.
    Bis zu den Noten 4/4 in Deutsch und Mathematik ist der Elternwille gegeben.
  • (Anmeldung für weiterführende Schule (außer für Mittelschule): erfolgt durch Erziehungsberechtigte)