Unsere Schule von A bis Z
Einige wichtige Begriffe
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– Über vier Jahre werden Fortschritte in einem eigenen Ausweis dokumentiert
– 1. + 2. Klasse: Schulweg mit den Eltern trainieren und auf Gefahren hinweisen
– 2. + 3. Klasse: Schonraumübungen mit Roller/Fahrrad (Abzeichen)
– 4. Klasse: Theoretische und praktische Fahrradprüfung in Zusammenarbeit mit der Polizei
Daher erhalten sie zusätzlichen Förderunterricht alleine bzw. in der Gruppe während des Unterrichts bzw. je nach Möglichkeit und Personal zusätzlich nach dem Unterricht.
Auch leistungsstarke Kinder werden bei uns im Lesen und Rechnen zusätzlich nach dem Unterricht in kleinen Gruppen gefordert.
Vor den Ferien werden die Fundsachen noch einmal ausgelegt.
Der Bewertung schriftlicher Leistungserhebungen liegt ein in allen drei Grundschulen gültiger Notenschlüssel zugrunde.
Dieser Notenschlüssel dient allen Lehrkräften als Richtwert; im Einzelfall sind Abweichungen aus pädagogischen Gründen möglich.
Nachschreiben von Leistungserhebungen
Die Entscheidung, ob eine schriftliche Leistungserhebung nachgeschrieben wird oder nicht, liegt im Ermessen der Lehrkraft. Dies wird dem Schüler mitgeteilt.
Kenntnisnahme
Bewertete Leistungsnachweise werden den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme
durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Diese müssen fristgerecht, d.h. binnen einer Woche zurückgegeben werden.
Schriftliche Leistungserhebungen sind Eigentum der Schule bzw. geistiges Eigentum der Lehrkraft. Sie dürfen, außer von der
Lehrkraft, nicht von anderen Personen kommentiert oder in anderer Art beschriftet werden.
Die 4. Klassen erhalten am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche im Januar eine Noteninformation und am ersten Unterrichtstag im Mai ein Übertrittszeugnis.
Im Jahreszeugnis werden ab der 2. Klasse Leistungen benotet. Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien herausgegeben.